Achtung Falschmeldung! Kein Test für einen Salonbesuch nötig

Ich bin ein großer Podcast-Fan. Und ich bin auch ein Fan vom Hamburger Abendblatt. Aber das, was da am Freitagabend auf dem Online-Portal der beliebtesten Hamburger Tageszeitung veröffentlicht wurde, ist eine fehlerhafte Interpretation einer neuen Verordnung für Friseur- und Kosmetikdienstleistungen.

Um es gleich vorweg zu sagen: MAN BENÖTIGT IN HAMBURG KEINEN TEST UM UNS ODER EINEN ANDEREN FRISEURSALON ZU BESUCHEN! Man kann weiterhin einen Haarschnitt, eine Farbveränderung oder zahlreiche weitere Friseurdienstleistungen erhalten, ohne sich vorher testen zu lassen.

Seit Inkrafttreten der 34. Hamburger Corona-Verordnung vom 8. März (inkl. Update vom 12. März) gelten u.a. folgende Regeln: 

  • Ein Nachweis über einen negativen Coronavirus-Test-Befund ist Voraussetzung, um bestimmte Einrichtungen zu besuchen und Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das Ergebnis kann in Papierform oder digital vorgelegt werden, und es darf höchstens 12 Stunden alt sein. Eigentests werden nicht akzeptiert.
  • Dienstleistungen, zu deren Durchführung das Ablegen der Gesichtsmaske erforderlich ist, dürfen vorübergehend nicht durchgeführt werden! 
  • In einer Neuregelung, die am 15. März in Kraft tritt, gilt diese Regelung nicht, wenn die Kund*innen einen aktuellen negativen Corona-Text vorweisen können.
  • Konkret bedeutet das, dass Gesichtsbehandlungen beim Friseurbesuch oder Kosmetiker möglich sind – jedoch nur mit einem negativen Testergebnis. Nur dann darf die Maske abgelegt werden.

Soweit die behördlichen Formulierungen.

Mit meinen Worten: Seit dem 8. März war es verboten Gesichtsbehandlungen durchzuführen, bei denen die Maske zwingend abgelegt werden musste, z.B. Bartpflege. Ab kommenden Montag ist es so, dass dieses Verbot aufgehoben werden kann, wenn die Kundin bzw. der Kunde einen negativen Test vorlegen kann, der nicht älter als 12 Stunden alt ist. Das alles hat nichts – überhaupt gar nichts (!) – mit klassischen Friseurdienstleistungen wie z.B: Haarfarbe, Haarschnitt, Styling etc. zu tun. Hierfür gilt weiterhin eine Maskenpflicht – und die halten all unsere Mitarbeiter und Gäste vorbildlich ein.

Natürlich befinden wir uns in einer Pandemie. Natürlich befinden wir uns in einer Phase, in der die Inzidenzwerte wieder steigen. Natürlich werden daher Verordnungen der jeweils aktuellen Situation immer mal wieder angepasst. So kann es selbstverständlich passieren, dass sich auch für klassische Friseurkunden etwas ändern könnte. Dies ist aktuell jedoch NICHT der Fall!

Selbstverständlich achten wir auf alle Hygienevorgaben. Schon jetzt setzen wir in allen Salons die modernsten Luftreinigungsfilter der deutschen Firma Kärcher ein, welche 99,9975% aller Bakterien und Viren (auch SARS-Cov-2) aus der Luft filtern. Ab kommender Woche werden sich auch unsere Mitarbeiter mind. 1x die Woche auf Corona testen lassen (darüber berichte ich in Kürze hier im Blog). Alle Mitarbeiter und Gäste handeln jederzeit wirklich vorbildlich und seriös – damit jede und jeder auch mit einem guten Gefühl die Zeit in unseren Salons genießen kann. Das hat in den ersten beiden Wochen nach dem Lockdown wunderbar funktioniert, und wir freuen uns uns schon jetzt auf die kommende Woche.

Alle Informationen zu den aktuellen Hygienevorschriften in unseren Salons findet man wie gewohnt in unserem Covid-19 Statusupdate auf unserer Startseite. Sobald sich etwas in unseren Salons verändern wird, werden wir dort sofort informieren.

Herzlich, Lars Nicolaisen