Der Hamburger Senat hat Lockerungen beschlossen die ab Samstag den 22. Mai in Kraft treten und so lange in Bestand haben, so lange der Inzidenzwert in Hamburg unter 50 bleibt. Dazu zählen u.a. die Öffnung des Einzelhandels und der Außengastronomie. Zwar mit Einschränkungen, aber zB ohne einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test. Selbiger Test ist jedoch weiterhin für körpernahe Dienstleistungen und Friseursalons zwingend vorgeschrieben. Somit bleibt für uns und unsere Gäste fast alles beim alten:
- Spontane Friseurbesuche bleiben verboten. Es können nur Personen bedient werden die sich vorher einen Termin reservieren und dabei alle wichtigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse) erfasst werden.
- Eine digitale Anmeldung über die Corona Warn App oder die in Hamburg favorisierte Luca-App ist daher bei uns nicht notwendig. Wir bieten diesen Service jedoch sehr gern für alle Gäste an, die sich darüber zusätzlich (!) registrieren möchten, um zB für sich selbst die nützlichen Vorteile der jeweiligen Apps zu nutzen.
- Weiterhin gilt ein tagesaktueller, negativer Coronatest als notwenig. Diese können bei uns vor Ort, oder in einem der vielen Schnelltest-Center durchgeführt werden.
- Befreit von der Testpflicht sind geimpfte Personen nach der 2. Impfung.
- Befreit von der Testpflicht sind genesene Personen (ab Datum der Genesung bzw. „Befreiung häuslicher Isolation“ für 6 Monate gültig)
Ändert sich für Friseurbesuche also gar nichts? DOCH! Es gibt ab Samstag den 22. Mai auch für unsere Mitarbeiter und Gäste eine angenehme Lockerung:
Alle anwesenden Personen in einem Friseursalon benötigen nicht mehr zwanghaft eine FFP2 Maske. Die klassischen „medizinischen Masken“ sind ab Samstag wieder behördlich völlig ausreichend.
Das wird sicherlich viele Kunden und Mitarbeiter freuen. Aufgrund unserer hochwertigen Luftfilter in allen Salons empfinden wir dies auch als eine völlig ausreichende Maßnahme. Wer weiterhin FFP2 Masken tragen möchte, kann dies aber selbstverständlich gern tun.